Zum Inhalt springen
Wittmann GmbH, Zimmerei und Tischlerei in Rheinberg

Abtretungserklärung: Reparatur beauftragen, ohne in Vorleistung zu gehen

Ein Sturm hat das Dach beschädigt, Wasser ist eingedrungen, jemand hat ein Fenster aufgehebelt. Sie melden den Schaden Ihrer Versicherung — und stehen vor der Frage, wer die Reparatur bezahlt, bevor das Geld da ist. Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab. Das Geld für die Reparatur fließt dann nicht erst an Sie und von Ihnen an uns, sondern von der Versicherung direkt an uns.

Muss ich die Reparatur erst selbst bezahlen?

Mit einer unterschriebenen Abtretungserklärung gehen Sie nicht in Vorleistung. Sie treten Ihre Ansprüche gegen die Versicherung in Höhe unserer Rechnung an uns ab. Im Formular ist diese Abtretung unwiderruflich formuliert. Sie ermächtigen die Versicherung darin, gegen Vorlage der Rechnung direkt an die Wittmann GmbH zu zahlen.

Ohne Abtretung läuft es anders: Wir schreiben Ihnen die Rechnung, Sie zahlen, und Sie holen sich das Geld von Ihrer Versicherung zurück. Das funktioniert auch — Sie sind aber in Vorleistung. Bei einem Wasserschaden über mehrere Räume ist das schnell ein Betrag, den man nicht zwischenfinanzieren möchte.

Was genau ist eine Abtretung erfüllungshalber?

Im Formular steht der Satz: „Die Abtretung erfolgt erfüllungshalber.“ Das heißt, die Abtretung tritt neben Ihre Zahlungspflicht. Sie ersetzt sie nicht.

Direkt danach steht im selben Formular, was das für Sie bedeutet: Sie bleiben zur vollständigen Zahlung unserer Rechnung verpflichtet, falls die Versicherung keine oder nur teilweise Zahlung leistet. Das ist die unbequeme Seite dieser Vereinbarung. Wir sagen sie Ihnen vorher, nicht hinterher.

Was die Abtretung nicht ist

Hier ist Klarheit wichtiger als ein gutes Gefühl. Eine Abtretung ist keine Zusage der Versicherung. Wir sind Handwerker, kein Versicherer und kein Rechtsberater — ob und wie viel Ihre Versicherung zahlt, entscheidet allein Ihre Versicherung nach Ihrem Vertrag.

Die Abtretung ist:

  • keine Garantie, dass gezahlt wird. Lehnt die Versicherung ab, ändert die Abtretung daran nichts.
  • keine Prüfung Ihres Vertrags durch uns. Ob der Schaden gedeckt ist, klären Sie mit Ihrer Versicherung.
  • keine Übernahme Ihrer Selbstbeteiligung. Die ist zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung vereinbart. Was die Versicherung deshalb abzieht, stellen wir Ihnen in Rechnung.
  • keine Deckung für Arbeiten außerhalb des Schadens. Wenn Sie bei der Gelegenheit noch etwas mitmachen lassen, läuft dieser Teil ganz normal über Sie.

Kurz: Den Teil, den die Versicherung nicht übernimmt, tragen Sie. Das gilt auch für Kürzungen, mit denen niemand gerechnet hat.

Wann muss die Erklärung unterschrieben sein?

Vor Beginn der Arbeiten. Das ist der eine Punkt, an dem es zeitlich klemmen kann.

Sind die Arbeiten schon gelaufen und die Rechnung ist geschrieben, ist die Abtretung ihren Zweck oft los — dann ist der Vorgang längst ein normaler Zahlungsvorgang zwischen Ihnen und uns. Deshalb klären wir die Frage gleich beim ersten Kontakt und nicht am Ende.

Wie läuft das bei uns ab?

In fünf Schritten. Wir beschreiben hier unseren Ablauf, nicht die Regeln Ihrer Versicherung.

Schritt Wer Was passiert
1 Sie Schaden bei Ihrer Versicherung melden. Schadennummer notieren.
2 Sie Reparaturauftrag bei uns anstoßen, Schaden kurz beschreiben.
3 Wir Schaden ansehen, Umfang festhalten, Kosten schätzen.
4 Sie Abtretungserklärung unterschreiben — vor Arbeitsbeginn.
5 Wir Reparatur ausführen, Rechnung an die Versicherung. Offener Rest an Sie.

Fotos vom Schaden helfen, bevor aufgeräumt oder notgesichert wird. Machen Sie welche, wenn es gefahrlos möglich ist. Steigen Sie dafür nicht selbst auf ein beschädigtes Dach.

Nach einem Sturm gilt diese Reihenfolge: sichern · fotografieren · melden · notsichern · Kostenvoranschlag.

Bei welchen Schäden kommt das vor?

Das Formular heißt „Abtretungserklärung bei Versicherungsschäden“ und nennt keine Einschränkung auf bestimmte Schadenarten. Das Schadensereignis tragen Sie in ein freies Feld ein.

Typisch bei uns sind Sturm-, Wasser- und Einbruchschäden. Konkret sind das zum Beispiel:

  • Sturm: beschädigte Sparren, gerissene Balken, abgerissene Lattung, zerstörte Gauben-Konstruktion, herausgedrückte Fenster
  • Wasser: durchfeuchtete Böden und Parkett, Trockenbauwände, Deckenverkleidungen, aufgequollene Innentüren
  • Einbruch: aufgebrochene Haustüren, beschädigte Fenster und Rollläden, Zargen und Beschläge

Was machen wir selbst — und was nicht?

Alles am Tragwerk und alles aus der Tischlerei machen wir selbst. Die Eindeckung nicht.

Wittmann ist Zimmerei und Tischlerei, kein Dachdecker. Nach einem Sturmschaden am Dach heißt das: Sparren, Balken, Pfetten, Lattung, Schalung und die Konstruktion der Gaube sind unsere Arbeit. Ziegel, Abdichtung und Dachrinne sind Dachdeckerhandwerk — dafür kommt ein Dachdecker dazu. Wir sagen Ihnen beim Termin, welcher Teil des Schadens zu uns gehört und welcher nicht.

Beim Dachfenster verläuft die Grenze mitten durch das Bauteil. Die Öffnung im Tragwerk und den Innenanschluss machen wir. Den Anschluss an die Dachfläche macht der Dachdecker.

Haustüren, Fenster, Innentüren, Rollläden und Raffstore dagegen fertigen und montieren wir selbst. Nach einem Einbruch geht das aus einer Hand.

Auch das gehört zur Ehrlichkeit: Wir sind kein Statiker, kein Energieberater und kein Versicherungsberater. Wo ein Standsicherheitsnachweis nötig ist, unterstützen wir bei der Beauftragung, erstellen ihn aber nicht.

Häufige Fragen

Rechnet Wittmann direkt mit der Versicherung ab?

Ja, wenn eine unterschriebene Abtretungserklärung vorliegt. Wir stellen die Rechnung dann an die Versicherung statt an Sie.

Wo bekomme ich das Formular?

Im Downloadbereich unserer Seite liegt die abtretungserklaerung.pdf zum Ausdrucken. Dort finden Sie auch den Reparaturauftrag als PDF.

Ich habe noch keine Schadennummer. Kann ich trotzdem anfragen?

Ja. Das Formular fragt die Schadennummer ab und markiert sie als wichtig. Für die Anfrage bei uns brauchen Sie sie noch nicht. Melden Sie den Schaden parallel Ihrer Versicherung und reichen Sie die Nummer nach.

Was passiert, wenn die Versicherung weniger zahlt als die Rechnung?

Die Differenz bleibt bei Ihnen. Das steht so im Formular und ist der Grund, warum wir den Umfang vorher mit Ihnen durchgehen.

Und wenn die Versicherung gar nicht zahlt?

Dann rechnen wir wie bei jedem anderen Auftrag mit Ihnen ab. Ob die Ablehnung berechtigt ist, klären Sie mit Ihrer Versicherung — dazu können wir Sie nicht beraten.

Muss ich eine Notsicherung erst genehmigen lassen?

Sprechen Sie das mit Ihrer Versicherung ab. Bei akuter Gefahr rufen Sie uns an, dann klären wir am Telefon, was sofort passieren muss. Wir sichern, was zu unserem Handwerk gehört. Liegt die Eindeckung großflächig offen, ist der Dachdecker der Richtige.

Was kostet die Reparatur pro Stunde?

81,00 € pro Stunde (Facharbeiter), 40,50 € pro Stunde (Helfer). Was an Material und Fahrt dazukommt, besprechen wir vor Beginn. Ob die Sätze netto oder brutto gelten, sagen wir Ihnen bei der Auftragsannahme.

Ihr nächster Schritt

Etwas ist kaputt statt geplant? Dann beauftragen Sie die Reparatur über das Formular „Reparatur beauftragen“ auf unserer Seite /auftrag/. Schreiben Sie in die Schadensbeschreibung dazu, dass ein Versicherungsschaden vorliegt, und nennen Sie die Schadennummer, falls Sie sie schon haben.

Wir melden uns und sehen uns den Schaden an. Die Abtretungserklärung bekommen Sie von uns zum Unterschreiben — vor Arbeitsbeginn.

Geht es schnell? Rufen Sie an: 02843 5700.

Wittmann GmbH · Zimmerei & Tischlerei · Johannes-Laers-Straße 91, 47495 Rheinberg · mail@wittmann-rheinberg.de

Anrufen Auftrag erteilen