Bauantrag, Statiker, Architekt: Wer macht bei Gaube und Dachausbau den Papierkram?
Einreichen darf einen Bauantrag in Nordrhein-Westfalen nur ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser — in der Regel eine Architektin, ein Architekt oder eine Bauingenieurin mit Eintrag in der Liste der zuständigen Kammer. Den Standsicherheitsnachweis rechnet ein Statiker. Wir sind weder das eine noch das andere. Wir bereiten die Konstruktion auf, sagen Ihnen, wer wann gebraucht wird, und arbeiten beiden zu, damit Sie nicht zwischen den Beteiligten stehen.
Wer darf in NRW einen Bauantrag einreichen?
Der Bauantrag braucht zwei Unterschriften: Ihre als Bauherr und die des Entwurfsverfassers. Bauvorlageberechtigt ist, wer in die entsprechende Liste der Architektenkammer NRW oder der Ingenieurkammer-Bau NRW eingetragen ist.
Für einige kleine, eingeschossige Vorhaben sieht die Bauordnung eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung vor. Bei Dachausbau, Gaube oder Aufstockung am Wohnhaus hilft das in der Regel nicht weiter. Wer den Antrag stellt, ist also keine Frage des Geschmacks, sondern der Zulassung. Wenn Sie noch niemanden haben, sagen wir Ihnen, wonach Sie suchen müssen.
Brauche ich für den Dachausbau wirklich einen Statiker?
Sobald jemand in das Tragwerk eingreift oder neue Lasten hinzukommen: ja. Der Dachstuhl trägt alles, was danach kommt. Wer Sparren durchtrennt, um eine Gaube einzubauen, nimmt der Konstruktion etwas weg und muss den Ersatz rechnen lassen.
Typische Punkte, an denen der Statiker zwingend wird:
- Gaube oder Dachflächenfenster in größerem Format — Sparren werden getrennt, Wechsel eingebaut
- Dachgeschossausbau, wenn aus Speicher Wohnraum wird und die Nutzlast steigt
- Aufstockung und Anbau
- Deckenöffnung für eine neue Treppe
- Entfernen oder Versetzen tragender Wände
- zusätzliche Lasten auf dem Dach oder auf der Decke
Wir sind Zimmerer. Wir sehen am Bau, was tragend ist und wo es eng wird. Rechnen darf das nur der Statiker, und geprüft wird sein Nachweis je nach Verfahren und Gebäudeklasse. Was für Ihr Vorhaben gilt, sagt Ihnen die Bauaufsicht oder Ihr Entwurfsverfasser.
Welche Unterlagen gehören zu einem Bauantrag?
Der Umfang hängt am Vorhaben. Diese Teile kommen fast immer vor:
- ausgefüllter Bauantrag mit Unterschrift von Bauherr und Entwurfsverfasser
- amtlicher Lageplan, erstellt von einem öffentlich bestellten Vermessungsbüro oder dem Katasteramt
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten
- Baubeschreibung und die zugehörigen Berechnungen
- Standsicherheitsnachweis des Statikers
- Nachweis zum Wärmeschutz nach dem Gebäudeenergiegesetz
- Angaben zu Abstandsflächen, Brandschutz und Entwässerung, soweit einschlägig
Eingereicht wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, die für Ihr Grundstück zuständig ist. Ob digital oder auf Papier, sagt Ihnen die Behörde selbst. Das Formular für das vereinfachte Genehmigungsverfahren liegt in unserem Downloadbereich als PDF.
Muss jede Gaube genehmigt werden?
Nein, aber verlassen Sie sich nicht darauf. Manche Vorhaben sind verfahrensfrei, manche laufen über die Genehmigungsfreistellung, manche brauchen die Baugenehmigung. Welcher Weg gilt, entscheidet sich an Vorhaben, Grundstück und Bebauungsplan — nicht am Wunsch des Bauherrn.
Wichtiger Punkt, den viele überhören: verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Standsicherheit, Abstandsflächen, Brandschutz und die Vorgaben des Bebauungsplans gelten weiter. Der Statiker wird dadurch nicht überflüssig.
Ein einzelnes Dachfenster ist ein anderer Fall als eine Gaube. Die Öffnung im Tragwerk und den Innenanschluss machen wir. Den Anschluss an die Dachfläche macht der Dachdecker.
Was machen wir, und was machen die anderen?
| Aufgabe | Wer macht es |
|---|---|
| Bauzeichnungen, Bauantrag, Einreichung | Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung |
| Standsicherheitsnachweis | Statiker / Tragwerksplaner |
| Amtlicher Lageplan | Vermessungsbüro oder Katasteramt |
| Nachweis Wärmeschutz | Entwurfsverfasser oder Fachplaner |
| Dachstuhl, Gaubenkonstruktion, Wechsel, Dämmung, Ausbau | wir |
| Innentüren, Haustüren, Fenster, Rollläden | wir, aus der eigenen Tischlerei |
| Eindeckung, Abdichtung, Dachrinne | Dachdecker |
| Aufträge an alle Beteiligten, Unterschrift | Sie als Bauherr |
Wie läuft das bei uns ab?
Erst die Konstruktion, dann der Raum. In dieser Reihenfolge arbeiten wir auch den Papierkram ab.
- Ortstermin am Dachstuhl, Aufmaß und Zustand.
- Wir sagen Ihnen, was tragend ist und was Ihr Vorhaben für die Konstruktion bedeutet.
- Wir sagen, ob es nach unserer Einschätzung auf einen Bauantrag hinausläuft und welche Fachleute Sie brauchen.
- Wir liefern die Angaben aus dem Zimmererhandwerk: Holzquerschnitte, Sparrenlage, Wechsel, geplanter Aufbau.
- Der Statiker rechnet, der Entwurfsverfasser zeichnet und reicht ein.
- Nach der Genehmigung bauen wir nach den geprüften Unterlagen.
Wir nehmen Ihnen die Organisation und die Abstimmung ab. Den Bauantrag unterschreiben wir nicht.
Häufige Fragen
Kann Wittmann den Bauantrag für mich stellen?
Nein. Unterschreiben und einreichen muss ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser. Wir bereiten die Konstruktionsangaben auf und stimmen uns mit ihm ab.
Brauche ich für eine Gaube immer einen Architekten?
Nur wenn ein Bauantrag nötig ist. Dann führt kein Weg an einem Entwurfsverfasser vorbei. Ist das Vorhaben verfahrensfrei, brauchen Sie trotzdem den Nachweis für die Standsicherheit.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Das entscheidet die Bauaufsicht, nicht wir. Wir nennen Ihnen dafür keine Frist, weil wir sie nicht einhalten könnten.
Was kostet der Papierkram?
Gebühren des Amts, das Honorar des Entwurfsverfassers und das des Statikers rechnen diese selbst ab. Unsere eigene Arbeit im Stundenlohn: 81,00 € pro Stunde (Facharbeiter) und 40,50 € pro Stunde (Helfer). Ob die Sätze netto oder brutto gelten, sagen wir Ihnen bei der Auftragsannahme.
Reicht eine Bauvoranfrage?
Für eine einzelne offene Frage vorab, etwa ob eine Aufstockung an dieser Stelle überhaupt zulässig ist, kann das der günstigere Weg sein. Gestellt wird sie ebenfalls vom Entwurfsverfasser.
Bekomme ich Fördermittel für den Dachausbau?
Das prüft ein zugelassener Energieeffizienz-Experte. Wir sind keiner, stellen keine Anträge und sagen Ihnen kein Geld zu.
Der nächste Schritt
Sagen Sie uns, was Sie vorhaben: Gaube, Dachausbau, Aufstockung oder Anbau. Wir schauen uns den Dachstuhl an und sagen Ihnen, was konstruktiv nötig ist und welche Unterlagen Sie brauchen, bevor Sie irgendwo unterschreiben.
Nutzen Sie dafür das Formular Auftragserteilung / Angebot anfragen. Telefonisch erreichen Sie uns unter 02843 5700, per E-Mail unter mail@wittmann-rheinberg.de.