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Wittmann GmbH, Zimmerei und Tischlerei in Rheinberg

Dachgaube in NRW: Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen — und wann nicht

Die meisten Gauben in Nordrhein-Westfalen brauchen eine Baugenehmigung. Verfahrensfrei ist eine Gaube nur in einem eng gefassten Ausnahmefall — und der hängt an einer Bescheinigung, die Sie sich vorher besorgen müssen. Wer im unbeplanten Innenbereich baut, kommt an der Genehmigung nicht vorbei.

Wir sind Zimmerei. Wir bauen die Gaubenkonstruktion und begleiten das Verfahren. Ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist, entscheidet die Bauaufsicht Ihrer Gemeinde, nicht wir.

Wann ist eine Gaube in NRW verfahrensfrei?

Verfahrensfrei ist eine Dachgaube nur, wenn mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Fällt eine davon weg, ist das Vorhaben genehmigungspflichtig.

Die Bedingungen:

  • Für Ihr Grundstück gilt ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 89 BauO NRW.
  • Dieser Plan oder diese Satzung regelt Gauben ausdrücklich: Zulässigkeit, Standort und Größe.
  • Ihre geplante Gaube entspricht diesen Festsetzungen genau.
  • Die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit ist bescheinigt.

Das ist der Punkt, den kaum jemand kennt. Ein Bebauungsplan allein reicht nicht. Er muss zu Gauben etwas sagen. Viele Pläne tun das nicht — dann bleibt es beim Genehmigungsverfahren, auch wenn Ihr Nachbar eine ähnliche Gaube hat.

Und wenn kein Bebauungsplan existiert?

Dann ist Ihre Gaube genehmigungspflichtig. Ohne Ausnahme.

Der unbeplante Innenbereich ist der gewachsene Ortskern ohne förmlichen Bebauungsplan — in Rheinberg und im Kreis Wesel ein sehr häufiger Fall. Dort gibt es keine Festsetzungen, an denen eine Gaube gemessen werden könnte. Also prüft die Bauaufsicht im Verfahren, ob sich Ihr Vorhaben in die Umgebung einfügt. Das ist eine Einzelfallbetrachtung, und sie braucht einen Antrag.

Was ist diese Bescheinigung der statischen Unbedenklichkeit?

Das ist der Nachweis eines Tragwerksplaners, dass die Gaube das Dach nicht überfordert. Er gehört zur Verfahrensfreiheit dazu und ist keine Formsache.

Eine Gaube schneidet Sparren durch. Die Last, die diese Sparren getragen haben, muss woandershin. Meist über Wechsel auf die benachbarten Sparren, manchmal über zusätzliche Auswechslungen oder eine Verstärkung im Bereich der Pfetten. Was Ihr Dach verträgt, hängt vom Querschnitt der Hölzer ab, von der Sparrenlänge, vom Zustand des Holzes und davon, wie die Gaube sitzt.

Wir rechnen das nicht selbst. Die Statik rechnet ein Statiker. Wir öffnen das Dach vorher, wenn nötig, damit er sieht, was wirklich verbaut ist — und wir bauen anschließend nach seiner Vorgabe.

Genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei — was bedeutet das praktisch?

Verfahrensfrei Genehmigungspflichtig
Voraussetzung B-Plan oder Satzung regelt Gauben, Gaube entspricht dem alles andere, auch unbeplanter Innenbereich
Statik Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit nötig Standsicherheitsnachweis im Verfahren
Antrag kein Bauantrag Bauantrag über einen Entwurfsverfasser
Wer entscheidet Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung die Bauaufsicht

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Auch ohne Antrag müssen Abstandflächen, Brandschutz und die Festsetzungen des Plans eingehalten werden. Wird später festgestellt, dass die Gaube abweicht, tragen Sie das Risiko.

Was macht Wittmann — und was nicht?

Wir bauen die Konstruktion: Auswechslung im Sparrenfeld, Gaubenwangen, Gaubendach als Tragwerk, Schalung und Lattung. Innen den Ausbau, wenn Sie das möchten.

Was wir nicht machen:

  • Die Eindeckung der Gaube und den Anschluss an die Dachfläche. Das macht der Dachdecker.
  • Die statische Berechnung. Die macht der Statiker.
  • Die Entscheidung der Bauaufsicht. Die trifft die Gemeinde.

Wir kennen die Statiker und Entwurfsverfasser, mit denen wir arbeiten, und stellen den Kontakt her. Sie müssen sich niemanden suchen. Beim Antrag begleiten wir: Wir liefern die Angaben zur Konstruktion, die in die Unterlagen gehören, und stimmen uns mit dem Entwurfsverfasser ab. Der Antrag selbst läuft über ihn.

Was kostet die Klärung vorab?

Für Arbeiten nach Aufwand gelten unsere Stundensätze: 81,00 € pro Stunde (Facharbeiter) und 40,50 € pro Stunde (Helfer). Für eine Gaube bekommen Sie ein Angebot, keine Abrechnung nach Stunden.

Was Statiker und Entwurfsverfasser berechnen, rechnen diese selbst ab. Die Gebühren der Bauaufsicht setzt die Gemeinde fest.

Ob die Sätze netto oder brutto gelten, sagen wir Ihnen bei der Auftragsannahme.

In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

  1. Bebauungsplan prüfen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob für Ihr Grundstück ein B-Plan oder eine Satzung gilt und was darin zu Gauben steht.
  2. Uns das Dach zeigen lassen. Wir sehen uns Tragwerk, Sparrenabstand und Holzzustand an.
  3. Statiker einbinden. Für die Bescheinigung oder für den Standsicherheitsnachweis im Verfahren.
  4. Weg festlegen. Verfahrensfrei bauen oder Antrag stellen — mit Entwurfsverfasser.
  5. Bauen. Wir setzen die Konstruktion, der Dachdecker deckt ein.

Schritt 1 und 2 können parallel laufen. Wir schauen uns das Dach an, bevor die Auskunft der Gemeinde da ist.

Häufige Fragen

Gilt eine kleine Gaube automatisch als verfahrensfrei?

Nein. Die Größe allein entscheidet nichts. Ohne Bebauungsplan oder Satzung, die Gauben regelt, ist auch eine kleine Gaube genehmigungspflichtig.

Mein Nachbar hat ohne Antrag gebaut. Darf ich das auch?

Das lässt sich daraus nicht ableiten. Sie wissen nicht, ob er verfahrensfrei bauen durfte oder ob er einen Antrag gestellt hat. Fragen Sie bei der Bauaufsicht nach Ihrem Grundstück.

Ist ein Dachflächenfenster einfacher als eine Gaube?

Konstruktiv ja, in der Regel deutlich. Die Öffnung im Tragwerk und den Innenanschluss machen wir. Den Anschluss an die Dachfläche macht der Dachdecker. Ob ein Fenster für Ihren Zweck reicht, hängt von der gewünschten Stehhöhe ab.

Was passiert, wenn die Gaube ohne Genehmigung steht?

Das ist ein Fall für die Bauaufsicht, nicht für uns. Sprechen Sie die Gemeinde an, bevor jemand anderes es tut.

Können wir die Gaube bauen, während der Antrag läuft?

Nein. Bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben wird nach der Genehmigung gebaut. Vorbereiten können wir in der Zeit — Aufmaß, Konstruktion planen, Holz disponieren.

Brauche ich für die Gaube auch einen Energieberater?

Für die Konstruktion nicht. Wenn Sie Förderung anstreben, braucht es einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Das sind wir nicht, und wir stellen keine Anträge.

Der nächste Schritt

Schicken Sie uns Ihr Vorhaben. Ein paar Fotos vom Dachboden, das Baujahr des Hauses, die Adresse — mehr brauchen wir für den Anfang nicht. Wir sehen uns das Tragwerk an und sagen Ihnen, welchen Weg Ihr Vorhaben nimmt und wen Sie dafür brauchen.

Nutzen Sie dafür das Formular „Auftragserteilung / Angebot anfragen" auf /auftrag/. Oder rufen Sie an: 02843 5700. Ansprechpartner für die Zimmerei ist Holger Pistel.

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