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Wittmann GmbH, Zimmerei und Tischlerei in Rheinberg

Förderung für Dämmung 2026: Wie viel Zuschuss es wirklich gibt

Für eine Dämmung als Einzelmaßnahme gibt es 15 Prozent Zuschuss. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind es 20 Prozent. Gerechnet wird dieser Prozentsatz nicht auf Ihre gesamte Rechnung, sondern auf die förderfähigen Kosten — und die sind nach oben gedeckelt.

Wie hoch ist der Zuschuss für eine Dämmung?

15 Prozent der förderfähigen Kosten in der Grundförderung, 20 Prozent mit iSFP-Bonus. Der Bonus ist kein zweiter Topf, sondern fünf Prozentpunkte mehr auf dieselbe Summe.

Wichtig ist der zweite Wert: der Deckel. Förderfähig sind höchstens 30.000 Euro je Wohneinheit und Maßnahme. Mit iSFP steigt dieser Betrag auf 60.000 Euro je Kalenderjahr. Alles, was Ihre Rechnung darüber hinaus ausmacht, zahlen Sie voll selbst. Mehr als 15 Prozent von 30.000 Euro je Wohneinheit und Maßnahme kommt bei der Grundförderung also nicht heraus.

Eckwert Wert
Grundförderung 15 Prozent der förderfähigen Kosten
mit iSFP-Bonus 20 Prozent der förderfähigen Kosten
Höchstbetrag förderfähiger Kosten 30.000 Euro je Wohneinheit und Maßnahme
Höchstbetrag mit iSFP 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr
Änderung ab 21.07.2026 iSFP-Bonus erst ab 30.000 Euro Investitionsvolumen

Was ändert sich ab dem 21.07.2026?

Der iSFP-Bonus wird an ein Mindestvolumen gekoppelt. Ab dem 21.07.2026 gibt es die fünf zusätzlichen Prozentpunkte erst ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro.

Für kleine Einzelmaßnahmen heißt das: Der Sanierungsfahrplan kann sich trotzdem lohnen, der Bonus greift aber nicht mehr automatisch. Ob Ihr Vorhaben über oder unter dieser Grenze liegt, sehen Sie erst, wenn ein Angebot auf dem Tisch liegt. Deshalb ist die Reihenfolge Angebot, dann Antrag und nicht umgekehrt.

Wer stellt den Antrag, und wann?

Den Antrag stellen Sie, nicht wir. Wir sind Zimmerei und Tischlerei, keine Energieberater und keine Energieeffizienz-Experten.

Den individuellen Sanierungsfahrplan darf nur ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erstellen. Die Zuschussanträge für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle laufen über das BAFA. Gefördert wird nur, was beantragt ist, bevor die Maßnahme beginnt. Was in Ihrem Fall als Beginn zählt und welche Unterlagen dazugehören, sagen Ihnen der Experte und das BAFA verbindlich — wir nicht.

Wir liefern den Teil, den nur der ausführende Betrieb liefern kann: den geplanten Aufbau, den Dämmstoff, die Dämmstärke, den gerechneten U-Wert des fertigen Bauteils und eine Rechnung, die diese Positionen sauber ausweist.

Gibt es zusätzlich eine Landes- oder Kreisförderung in NRW?

Wir kennen kein belegtes Landesprogramm in Nordrhein-Westfalen, das eine klassische Dämmung zusätzlich bezuschusst. Deshalb behaupten wir hier auch keines.

Kommunale Programme wechseln laufend und gelten oft nur für einzelne Straßenzüge oder Bauteile. Ob Ihre Stadt oder der Kreis Wesel etwas anbietet, sagt Ihnen nur die Stelle selbst. Fragen Sie dort direkt nach, bevor Sie mit einer zweiten Förderung rechnen.

Welche Dämmung bauen wir, und wo hört unser Handwerk auf?

Wir dämmen von innen und an der Fassade. Am Dach heißt das: Zwischensparrendämmung, Untersparrendämmung, Dampfbremse, Innenbekleidung — dazu Trockenbau, Innenwand- und Fassadendämmung, Deckenverkleidung und Böden.

Erst rechnen, dann dämmen. Wie dick gedämmt werden muss, ist keine Geschmacksfrage, und für die Förderung erst recht nicht: Die Richtlinie setzt Mindestanforderungen an den U-Wert des fertigen Bauteils. Wir rechnen den Aufbau vorher darauf hin, statt hinterher festzustellen, dass zwei Zentimeter fehlen.

Wo unser Gewerk endet, sagen wir es auch. Soll die Dämmung über die Sparren, muss die Eindeckung herunter und wieder hinauf — das ist Sache des Dachdeckers, nicht unsere. Kommt ein Dachfenster dazu, gilt: Die Öffnung im Tragwerk und den Innenanschluss machen wir. Den Anschluss an die Dachfläche macht der Dachdecker.

Was kostet die Arbeit bei uns?

Unsere Stundensätze stehen öffentlich im Auftragsformular: 81,00 € pro Stunde (Facharbeiter) und 40,50 € pro Stunde (Helfer). Material und Fremdleistungen kommen dazu.

Für eine Dämmung bekommen Sie von uns ein Angebot mit Positionen, nicht eine Summe unter einem Strich. Das brauchen Sie ohnehin: für die eigene Entscheidung und für die Unterlagen, die der Förderweg verlangt.

Ob die Sätze netto oder brutto gelten, sagen wir Ihnen bei der Auftragsannahme.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Zuschuss sicher, wenn ich die Bedingungen erfülle?

Das können wir Ihnen nicht zusagen. Über Bewilligung, Höhe und Auszahlung entscheidet die Förderstelle, nicht der Handwerksbetrieb.

Erstellt Wittmann den individuellen Sanierungsfahrplan?

Nein. Den macht ein zugelassener Energieeffizienz-Experte. Wir bauen, was daraus folgt.

Gilt die Förderung auch für die oberste Geschossdecke oder den Kellerdeckenbereich?

Die Gebäudehülle umfasst mehrere Bauteile. Welche davon in Ihrem Fall unter die Richtlinie fallen, klärt der Energieeffizienz-Experte mit Ihnen.

Wir dämmen das Dach und lassen gleichzeitig neu eindecken. Wie läuft die Abrechnung?

Jeder Betrieb rechnet sein Gewerk ab. Wir stellen unsere Leistung in Rechnung, der Dachdecker seine. Welche Positionen förderfähig sind, entscheidet die Richtlinie.

Muss ich mit den Arbeiten warten, bis der Antrag durch ist?

Gefördert wird nur, was rechtzeitig beantragt wurde. Fragen Sie den Experten oder das BAFA, ab wann Sie beauftragen dürfen, und planen Sie diese Zeit ein.

Können sich die Fördersätze wieder ändern?

Ja. Die Zahlen auf dieser Seite geben den Stand wieder, den wir belegen können. Verbindlich ist immer die geltende Förderrichtlinie.

Der nächste Schritt

Holen Sie zuerst das Angebot, dann den Antrag. Ohne Zahlen wissen weder Sie noch der Energieeffizienz-Experte, ob Sie über der Bonusgrenze liegen und was am Ende förderfähig ist.

Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben über das Formular „Auftragserteilung / Angebot anfragen“ unter /auftrag/. Für die Zimmerei ist Holger Pistel Ihr Ansprechpartner. Telefonisch erreichen Sie uns unter 02843 5700.

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