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Wittmann GmbH, Zimmerei und Tischlerei in Rheinberg

KfW- und BAFA-Antrag: Wer stellt ihn, wann — und was bei falscher Reihenfolge passiert

Den Antrag stellen Sie selbst, als Eigentümer oder Bauherr. Er muss vorliegen, bevor die Maßnahme beginnt — beauftragen Sie zuerst und beantragen danach, ist die Förderung für dieses Vorhaben weg. Vor dem Antrag steht bei den energetischen Programmen ein zugelassener Energieeffizienz-Experte, der die Maßnahme plant und den Nachweis führt.

Wer stellt den Antrag — Sie, der Energieeffizienz-Experte oder wir?

Antragsteller sind Sie. Ein Handwerksbetrieb kann den Antrag nicht für Sie stellen, und wir geben ihn auch nicht als eigene Leistung aus.

Die fachliche Grundlage kommt vom Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen Expertenliste. Er legt fest, was die Maßnahme erreichen muss, und er bestätigt am Ende, dass sie es erreicht hat. Wir sind der ausführende Fachbetrieb: Wir liefern das Angebot mit den Positionen, die gefördert werden sollen, wir bauen nach der geplanten Ausführung, und wir bestätigen, was wir gebaut haben.

Wer Was
Sie Antrag stellen, Zusage abwarten, erst dann beauftragen
Energieeffizienz-Experte Anforderungen festlegen, Bestätigung zum Antrag, Nachweis nach der Ausführung
Wittmann Angebot mit getrennten Positionen, Ausführung, Bestätigung der ausgeführten Arbeit

Was gilt als Maßnahmenbeginn?

Als Beginn zählt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags über die geförderte Maßnahme. Also die Auftragserteilung, nicht der erste Hammerschlag. Auch eine verbindliche Materialbestellung kann darunterfallen.

Nicht als Beginn gelten üblicherweise Planung und Beratung: das Gespräch mit dem Energieeffizienz-Experten, seine Berechnung, ein unverbindliches Angebot von uns. Maßgeblich ist die Richtlinie in der Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Antrags gilt. Die Programme werden geändert. Was für Ihr Vorhaben gilt, prüft der Energieeffizienz-Experte, nicht wir.

Was passiert, wenn Sie zuerst beauftragen und dann beantragen?

Dann ist die Förderung für diese Maßnahme in aller Regel verloren. Nachträglich heilen lässt sich das nicht, und niemand am Telefon kann es Ihnen zusagen — über den Antrag entscheidet die Förderstelle.

Deshalb fragen wir bei Dämmung, Fenstern und Außentüren nach, ob Förderung geplant ist. Wenn ja, bekommen Sie von uns ein Angebot, und wir warten mit dem Auftrag, bis Ihr Antrag steht.

In welcher Reihenfolge läuft es richtig?

  1. Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste beauftragen.
  2. Maßnahme festlegen: Welches Bauteil, welche Anforderung, welcher Aufbau.
  3. Angebot bei uns anfordern, mit den förderfähigen Positionen getrennt ausgewiesen.
  4. Antrag stellen und die Entscheidung abwarten.
  5. Erst danach beauftragen.
  6. Ausführen — so, wie es geplant und beantragt wurde.
  7. Nachweise einreichen: Bestätigung des Experten, Bestätigung des ausführenden Fachbetriebs, Rechnungen.

Ändert sich unterwegs etwas an der Ausführung, muss das vor dem Einbau beim Energieeffizienz-Experten liegen. Ein anderer Aufbau kann die Anforderung reißen.

Welche unserer Arbeiten kommen überhaupt in Frage?

Alles, was zur Gebäudehülle gehört und von uns kommt: Innenwand- und Fassadendämmung, Dämmung zwischen und unter den Sparren, oberste Geschossdecke, Fenster in vier Materialien, Haustüren, Rollläden und Raffstore als Sonnenschutz.

Die Grenze verläuft am Dach. Soll die Dämmung über die Sparren, muss die Eindeckung herunter und wieder drauf — das ist Sache des Dachdeckers. Wir machen das Tragwerk und den Innenausbau.

Wie dick gedämmt werden muss, ist keine Geschmacksfrage. Welcher Wert erreicht werden muss, gibt das Programm vor; ob der geplante Aufbau ihn erreicht, rechnen wir vorher. Ob Anbau, Aufstockung oder Dachgeschossausbau in ein Programm passen, hängt am Gebäude und am Programm — das klärt der Energieeffizienz-Experte.

Rechnen Sie nach Stunden ab oder nach Angebot?

Geförderte Maßnahmen brauchen ein Angebot mit klaren Positionen. Ein Stundenzettel genügt für den Nachweis meist nicht, weil die Kosten je Maßnahme zuzuordnen sein müssen.

Reparatur und Instandsetzung rechnen wir nach Aufwand ab: 81,00 € pro Stunde (Facharbeiter) und 40,50 € pro Stunde (Helfer). Das ist der andere Strang. Etwas ist kaputt statt geplant? Dann geht es nicht um Förderung, dann geht es um Termin.

Ob die Sätze netto oder brutto gelten, sagen wir Ihnen bei der Auftragsannahme.

Sie haben schon beauftragt — ist alles verloren?

Für die bereits beauftragte Maßnahme: ja, davon ist auszugehen. Für andere Maßnahmen nicht zwingend.

Jede Einzelmaßnahme ist ein eigenes Vorhaben mit eigenem Antrag. Sind die Fenster beauftragt und die Fassadendämmung noch nicht, kann für die Dämmung ein eigener Antrag noch möglich sein. Ob das in Ihrem Fall trägt, prüft der Energieeffizienz-Experte, bevor Sie das nächste Angebot unterschreiben.

Häufige Fragen

Geht der Antrag auch ohne Energieeffizienz-Experten?

Bei den energetischen Maßnahmen an der Gebäudehülle nicht. Seine Bestätigung gehört zum Antrag.

Zählt Ihr Angebot schon als Vorhabenbeginn?

Ein Angebot ist keine Beauftragung. Der Vertrag ist die Schwelle, nicht das Papier mit den Preisen.

Bekomme ich das Geld, wenn ich alles richtig mache?

Das können wir Ihnen nicht zusagen. Über den Antrag entscheidet die Förderstelle nach ihrer Richtlinie.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Eine Dauer nennen wir nicht, weil wir sie nicht kennen und nicht steuern. Fragen Sie den Energieeffizienz-Experten, mit welchem Zeitraum Sie planen sollten.

Machen Sie das Dach dann komplett mit?

Nein. Tragwerk, Dämmung zwischen und unter den Sparren, Innenanschluss: wir. Eindeckung und Dachrinne: Dachdecker.

Und wenn während der Arbeiten etwas anders gebaut werden muss?

Dann melden wir es Ihnen, bevor wir es einbauen, damit Sie es mit dem Experten klären können.

Der nächste Schritt

Wenn Sie fördern lassen wollen, holen Sie sich zuerst den Energieeffizienz-Experten dazu. Das Angebot können Sie parallel anfragen — ein Angebot startet die Maßnahme nicht. Nutzen Sie dafür auf der Seite Auftrag das Formular „Auftragserteilung / Angebot anfragen“ und schreiben Sie dazu, dass eine Förderung geplant ist. Dann weisen wir die Positionen von Anfang an so aus, dass sie sich zuordnen lassen. Geht es um einen Schaden und nicht um eine geplante Maßnahme, nehmen Sie „Reparatur beauftragen“.

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