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Wittmann GmbH, Zimmerei und Tischlerei in Rheinberg

Sturmschaden am Dach: Was wir machen und was Ihre Versicherung klärt

Nach einem Sturm sind zwei Dinge zu trennen. Was am Haus passieren muss, das machen wir. Was die Versicherung zahlt, das entscheidet Ihre Versicherung.

Wir sind Zimmerei und Tischlerei. Wir bauen das Tragwerk und reparieren, was am Holz kaputt ist. Wir begutachten den Schaden, dokumentieren ihn, sichern im eigenen Gewerk not und schreiben Ihnen einen Kostenvoranschlag. Auf Wunsch rechnen wir über die Abtretungserklärung direkt mit Ihrem Versicherer ab.

Wer zahlt den Sturmschaden?

Das steht in Ihrem Vertrag. Ob und wie viel Ihre Versicherung zahlt, entscheidet Ihre Versicherung. Fragen Sie dort oder bei Ihrem Makler nach.

Wir sind kein Versicherungsberater. Was als Sturmschaden gilt und welche Bedingungen Ihr Vertrag hat, dazu dürfen und wollen wir nichts sagen. Was wir liefern, sind die Unterlagen, aus denen Ihr Versicherer entscheidet: Fotos, eine Beschreibung des Schadens und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.

Die Reihenfolge nach einem Sturm

sichern · fotografieren · melden · notsichern · Kostenvoranschlag

  1. Sichern. Bringen Sie sich und andere aus dem Gefahrenbereich. Lose Teile am Dach können nachfallen.
  2. Fotografieren. Fotos vom Schaden, aus der Ferne und aus der Nähe. Auch von innen, wenn Wasser durchkommt. Fotografieren Sie auch, was in der Nachbarschaft passiert ist. Ihre Versicherung sagt Ihnen, was sie davon braucht.
  3. Melden. Rufen Sie Ihre Versicherung an, sobald der Schaden bekannt ist. Lassen Sie sich eine Schadennummer geben. Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Sturms, solange Sie es noch genau wissen.
  4. Notsichern. Damit kein Regen nachläuft und aus einem Dachschaden kein Feuchteschaden im ganzen Geschoss wird.
  5. Kostenvoranschlag. Danach kommt der Handwerker und schreibt auf, was die Instandsetzung kostet.

Räumen Sie nichts weg, solange es gefahrlos geht. Abgerissene Teile aufbewahren.

Was machen wir, wo kommt ein Dachdecker dazu?

Wir sind Zimmerer. Uns gehört das Tragwerk. Die Eindeckung gehört dem Dachdecker.

Bauteil Wittmann Dachdecker
Sparren, Balken, Pfetten ja
Lattung, Schalung ja
Gaubenkonstruktion ja
Ziegel, Eindeckung ja
Abdichtung, Dachrinne ja
Fenster, Haustüren, Innentüren ja
Rollläden, Raffstore ja

Das ist die ehrliche Grenze, und sie ist beim Sturmschaden wichtig. Wenn der Sturm nur Ziegel abgeräumt hat und darunter alles heil ist, brauchen Sie einen Dachdecker, nicht uns. Wenn ein Ast eingeschlagen ist, ein Sparren gerissen ist, die Lattung mitgegangen ist oder die Gaube gelitten hat, sind wir richtig. Häufig ist es beides — dann arbeiten Zimmerei und Dachdecker nacheinander: erst das Tragwerk gerade und tragfähig, dann wird wieder dicht gemacht.

Erst die Konstruktion, dann der Raum. Beim Sturmschaden gilt das genauso.

Wenn Ihnen der Sturm einen Rollladen zerlegt oder ein Fenster eingedrückt hat, kommt das aus dem eigenen Betrieb.

Für ein neues Dachfenster gilt: Die Öffnung im Tragwerk und den Innenanschluss machen wir. Den Anschluss an die Dachfläche macht der Dachdecker.

Was ist Notsicherung und was ist Reparatur?

Notsicherung hält den Schaden auf. Reparatur macht ihn weg.

Wir sichern, was zu unserem Handwerk gehört. Liegt die Eindeckung großflächig offen, ist der Dachdecker der Richtige.

Die Notsicherung ist keine Reparatur und sieht auch nicht so aus. Sie verhindert, dass mehr Wasser in Dämmung und Decken läuft. Die Instandsetzung folgt danach, mit Kostenvoranschlag.

Notsichern können wir sofort. Wann die eigentliche Reparatur beginnt, stimmen Sie mit Ihrer Versicherung ab.

Wofür ist die Abtretungserklärung gut?

Mit der Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab. Sie müssen dann nicht in Vorleistung gehen.

Sie unterschreiben, dass Ihr Anspruch auf die Versicherungsleistung in Höhe unserer Rechnung an uns geht. Wir schicken die Rechnung an den Versicherer, der zahlt an uns. Ihre Selbstbeteiligung und alles, was der Versicherer nicht übernimmt, bleibt bei Ihnen. Das Formular liegt bei uns im Downloadbereich als PDF bereit.

Ob Ihr Versicherer das akzeptiert, klären Sie mit ihm.

Was kostet die Reparatur?

Bei Sturmschäden lässt sich der Umfang vorher selten sicher sagen, deshalb rechnen wir hier meist nach Aufwand ab. Unsere Stundensätze stehen offen im Auftragsformular:

  • 81,00 € pro Stunde (Facharbeiter)
  • 40,50 € pro Stunde (Helfer)

Ob die Sätze netto oder brutto gelten, sagen wir Ihnen bei der Auftragsannahme. Material kommt dazu. Für die Versicherung schreiben wir den Kostenvoranschlag so, dass er nachvollziehbar ist.

Häufige Fragen

Was sichern Sie sofort?

Was zu unserem Handwerk gehört. Gerissene oder verschobene Hölzer abstützen, lose Bauteile abnehmen oder befestigen, damit nichts nachfällt. Liegt die Eindeckung großflächig offen, ist der Dachdecker der Richtige.

Was steht in Ihrem Kostenvoranschlag?

Was kaputt ist, was wir dafür machen, welche Stunden und welches Material dafür anfallen. Wir schreiben ihn so, dass Ihre Versicherung ihn nachvollziehen kann.

Woran erkenne ich, ob ich einen Zimmerer oder einen Dachdecker brauche?

Sind nur Ziegel abgeräumt und darunter ist alles heil, brauchen Sie einen Dachdecker. Ist Holz gebrochen, gerissen oder verschoben — Sparren, Balken, Lattung, Schalung, Gaube —, sind wir richtig. Sagen Sie uns am Telefon, was Sie sehen, dann sortieren wir das gemeinsam.

Darf ich sofort reparieren lassen?

Notsichern ja, sofort. Wann die eigentliche Reparatur beginnt, stimmen Sie mit Ihrer Versicherung ab. Fotografieren Sie vorher den Zustand.

Kommen Sie auch, wenn es nur Ziegel sind?

Dann brauchen Sie einen Dachdecker. Wir machen das Tragwerk aus Holz — Sparren, Balken, Lattung, Schalung, Gaubenkonstruktion.

In welchem Umkreis arbeiten Sie?

Rheinberg, Kreis Wesel und Niederrhein.

Nächster Schritt

Etwas ist kaputt statt geplant? Rufen Sie an unter 02843 5700 oder schicken Sie den Schaden direkt über das Formular „Reparatur beauftragen" auf unserer Seite /auftrag/. Fotos dürfen gern mit.

Die Abtretungserklärung und den Reparaturauftrag finden Sie als PDF im Downloadbereich. Wenn Sie mögen, bringen Sie beides ausgefüllt mit — dann geht es schneller.

Wittmann GmbH · Zimmerei & Tischlerei · Johannes-Laers-Straße 91, 47495 Rheinberg Telefon 02843 5700 · mail@wittmann-rheinberg.de

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